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01. August 2010 / 08:00 Uhr

Seite zuletzt geändert am: 02.06.2009, 18:14 von Stephanie Rickling
NWDAV-Jugend

 

Liebe Freunde des Motorsports,
 
auch wir möchten uns hier vorstellen:
 
In der Jugendklasse des NWDAV fahren Jugendliche im Alter von 14 - 18 Jahren, alle gemeinsam in einer Klasse. Es muss ein Fahrerausweis beim Verband beantragt werden und auch ein Fahrerlehrgang mit Prüfung ist Pflicht. Eine Einverständnis-Erklärung eurer Eltern muss unterschrieben beim NWDAV eingereicht werden.
 
Eine Autocrossveranstaltung beginnt beim NWDAV meistens erst am Sonntag, dennoch reisen einige Fahrer schon samstags an, wo man sich dann im Fahrerlager trifft und sich über die Autos unterhält oder um gemütlich zusammen zu sitzen. Denn auch wir beim NWDAV verstehen uns untereinander bestens.
 
Sonntagmorgen geht es dann für uns mit dem Renntag los. Zuerst müssen wir zur Nennung.
Danach geht es mit dem Auto zur technischen Abnahme.
Nun kann es mit dem Training, das Pflicht ist, losgehen.
Nach dem Training folgt eine Fahrerbesprechung und anschließend beginnen dann die Wertungsläufe. Die Jugendklasse startet meistens als erstes. Es werden an einem Rennsonntag 3 Läufe gefahren, von jeweils 3-5 Runden je nach Länge der Bahn. Wenn es zu viele Starter in einer Klasse sind, werden 4 Läufe mit 4 Startreihen gefahren. Dies wird aber dann morgens bei der Fahrerbesprechung bekannt gegeben und auch erklärt wie dieses abläuft.
Ich hoffe, dass ich euch einen kleinen Einblick in unseren Sport geben konnte und dass man sich mal auf dem ein oder anderen Rennen sieht. Ihr dürft auch ruhig die Fahrer ansprechen, die werden euch sicher gerne weiterhelfen.
 
Hier noch ein kleiner Auszug aus dem NWDAV-Reglement:
 
Klasse 13 (Jugendklasse)
Es dürfen nur Fahrzeuge aus der Klasse 1 starten. Startberechtigt sind alle Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Für die Startberechtigung ist jedoch ein Schulungslehrgang mit anschließender Prüfung Pflicht. Nur mit bestandener Prüfung erhält der Jugendliche seine Startberechtigung. Anerkannt werden auch Prüfungszertifikate anderer Verbände. Als Prüfungsnachweis gilt auch ein Fahrerausweis aus dem Vorjahr. Ein Erziehungsberechtigter muss in Gegenwart eines Verantwortlichen der NWDAV seine Einwilligung mit einer Unterschrift bestätigen. Er muss am Renntag anwesend sein. Es bleibt dem Veranstalter überlassen, ob er die Jugendklasse am Rennen teilnehmen lässt. Vollendet der Jugendliche innerhalb der Saison das 18. Lebensjahr, kann die Saison innerhalb der Jugendklasse vollendet werden. Ein Wagenpass wird kostenfrei ausgestellt, so dass die Meisterschaftsteilnahme kostenlos ist. Das Nenngeld in Höhe 20 Euro wird am jeweiligen Renntage komplett als Preisgeld ausgeschüttet.
Hier könnt Ihr das komplette Reglement herunterladen:
>>>>>NWDAV-Reglement<<<<<

 

 

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